Die BaFin hat ein Dokument veröffentlicht, in dem sie verschiedene Fragen zur europäischen Offenlegungsverordnung beantwortet. Die EU-Offenlegungsverordnung enthält unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern Schwierigkeiten in der Praxis bereitet. Auch die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Fragen und Antworten, die sie im Juli 2021 und im Mai 2022 zur Offenlegungsverordnung veröffentlicht hatte, werfen Anwendungsfragen auf.